Letzte Aktualisierung: 09.09.2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Wohnungsrenovierungen, Umbauarbeiten, Sanierungen und damit verbundene Dienstleistungen zwischen Maxinzocktflatzurich (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber").
Der Vertrag kommt zustande durch:
Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung von Renovierungs-, Umbau- und Sanierungsarbeiten gemäß dem im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung festgelegten Leistungsumfang. Unsere Leistungen umfassen:
Die detaillierte Leistungsbeschreibung ergibt sich aus dem individuellen Angebot. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform und einer gesonderten Vereinbarung.
Vom Auftraggeber gewünschte Änderungen oder Ergänzungen des vereinbarten Leistungsumfangs werden gesondert berechnet. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über die voraussichtlichen Mehrkosten vorab informieren.
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben. Die im Angebot genannten Preise sind Festpreise, soweit nicht ausdrücklich als Kostenvoranschlag gekennzeichnet.
Die Zahlung erfolgt in folgenden Raten:
Abweichende Zahlungsvereinbarungen sind schriftlich festzuhalten.
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten.
Der Auftraggeber ist nur zur Aufrechnung berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
Die vereinbarten Ausführungsfristen beginnen mit Vertragsabschluss und Eingang der Anzahlung. Die voraussichtliche Dauer der Arbeiten wird im Angebot angegeben.
Verzögerungen durch höhere Gewalt, Streik, Aussperrung oder andere unvorhersehbare, außerhalb unseres Einflussbereichs liegende Ereignisse berechtigen uns zur Verlängerung der Ausführungsfrist um die Dauer der Behinderung.
Der Auftraggeber ist verpflichtet:
Die Arbeiten werden in der Regel montags bis freitags zwischen 7:00 und 18:00 Uhr durchgeführt. Abweichende Arbeitszeiten bedürfen der vorherigen Abstimmung.
Der Auftraggeber stellt die Baustelle unentgeltlich zur Verfügung. Dies umfasst auch Lager- und Abstellflächen für Material und Werkzeug.
Unsere Mitarbeiter sind angewiesen, die Baustelle ordentlich zu halten und nach Abschluss der täglichen Arbeiten grob zu reinigen. Die Endreinigung ist nicht im Leistungsumfang enthalten, sofern nicht gesondert vereinbart.
Die zu verwendenden Materialien werden gemeinsam mit dem Auftraggeber ausgewählt. Wir beraten Sie gerne bei der Auswahl geeigneter Materialien und Produkte.
Die Beschaffung der Materialien erfolgt durch den Auftragnehmer, sofern nicht anders vereinbart. Bei Kundenwünschen nach speziellen Produkten behalten wir uns eine Verfügbarkeitsprüfung vor.
Für unsere Leistungen gewähren wir eine Gewährleistungsfrist von 2 Jahren ab Abnahme gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Für verwendete Materialien und Produkte gelten die Gewährleistungsbestimmungen der jeweiligen Hersteller.
Mängel sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich anzuzeigen. Bei berechtigten Mängelanzeigen werden wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder eine Ersatzleistung erbringen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die fertiggestellten Arbeiten abzunehmen. Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung durch gemeinsame Begehung.
Über die Abnahme wird ein Protokoll erstellt, in dem eventuelle Mängel festgehalten werden. Kleinere Mängel, die die Nutzung nicht beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
Nimmt der Auftraggeber die Baustelle in Benutzung, gilt dies als Abnahme. Mängel müssen dennoch unverzüglich gerügt werden.
Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Wir verfügen über eine Betriebshaftpflichtversicherung. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, eigene Wertsachen und persönliche Gegenstände selbst zu versichern.
Der Auftraggeber kann bis zum Beginn der Arbeiten vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall sind folgende Kosten zu erstatten:
Wir sind zum Rücktritt berechtigt, wenn:
Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere eine erhebliche Verletzung vertraglicher Pflichten.
Planungen, Entwürfe und andere Unterlagen bleiben unser geistiges Eigentum. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden.
Mit Zustimmung des Auftraggebers sind wir berechtigt, Fotos der fertiggestellten Arbeiten für Werbezwecke und Referenzen zu verwenden. Personenbezogene Daten werden dabei nicht veröffentlicht.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung, die unter abrufbar ist und Bestandteil dieser AGB ist.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Auftraggeber gilt ausschließlich das Recht der Schweiz unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz unseres Unternehmens in Möhlin, Schweiz.
Vertragssprache ist Deutsch. Bei Übersetzungen in andere Sprachen ist im Zweifel die deutsche Fassung maßgeblich.
Bei Fragen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wenden Sie sich bitte an:
Stand dieser AGB: September 2026